Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex

Die ALTANA AG hat den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 entsprochen und wird den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 entsprechen, jeweils mit der folgenden Ausnahme:

Die ALTANA folgt nicht der Empfehlung, einen ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzten Nominierungsausschuss zu bilden, der dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt (Ziffer 5.3.3). Aufgrund der Größe des ALTANA Aufsichtsrats, der aus sechs Anteilseigner- und sechs Arbeitnehmervertretern besteht, ist durch die Einrichtung eines Nominierungsausschusses kein Effizienzgewinn zu erwarten.

In Ziffer 4.2.3 empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex nun in seiner aktuellen Fassung, bei Abschluss von Vorstandsverträgen darauf zu achten, dass für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund sowie für den Fall eines Kontrollwechsels eine Begrenzung der Abfindung (Abfindungs-Cap) vereinbart wird. Die Verlängerung von Vorstandsverträgen steht für das Geschäftsjahr 2009 an. Dann werden die Vertragsbedingungen im Einzelnen vereinbart und über die mögliche Einführung eines Abfindungs-Cap entschieden.

Güntersthal, den 25. November 2008

Der Vorstand Der Aufsichtsrat
Dr. Matthias L. Wolfgruber     Martin Babilas Dr. Fritz Fröhlich
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