Das vorliegende Finanzglossar ist ein allgemein gehaltenes Lexikon mit Begriffen rund um die Aktienanlage. Der Inhalt wurde mit Unterstützung des Deutschen Aktieninstituts erstellt. ALTANA übernimmt keinerlei Haftung für die inhaltliche Richtigkeit.
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Ad-hoc-Publizität Das Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet die Emittenten zur "Ad-hoc-Publizität", also zur sofortigen Veröffentlichung wichtiger Nachrichten im Bereich des Unternehmens, die den Börsenkurs erheblich beeinflussen könnten. Dies soll ausschließen, dass kursrelevante Nachrichten nur "Insidern" bekannt sind, die diesen Wissensvorsprung zu ihrem Vorteil ausnutzen. Die Nachrichten müssen zunächst dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel und den Börsengeschäftsführungen gemeldet werden, die darüber entscheiden, ob der Kurs der Aktie ausgesetzt werden muss. Aktie Die Aktie ist eine Urkunde, die ihrem Inhaber einen bestimmten Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft verbrieft (im römischen Recht actio = Anteilsrecht). Der Inhaber einer ALTANA-Aktie ist folglich "Teilhaber" am Vermögen der ALTANA AG, also Miteigentümer. Damit hat er Stimmrecht in der Hauptversammlung und Recht auf Beteiligung am Unternehmensgewinn. Seine Rechte werden durch die Bestimmungen des Aktiengesetzes geschützt. Will er Aktien kaufen, gibt er seiner Bank einen entsprechende Order (Auftrag). Der Aktionär erhält die Aktien nicht mehr ausgehändigt, sie werden i. d. R. in einem zentralen Bankdepot aufbewahrt. Aktienanalyse Um den Anlegern die Anlageentscheidung zu erleichtern, werden von Fachleuten Aktien, Aktiengesellschaften und Aktienmärkte analysiert. Aufgaben der Aktienanalyse (Aktienanalyse ALTANA AG) sind einerseits Information, andererseits Prognose. Die Fundamentalanalyse wertet wichtige Unternehmensdaten zur Beurteilung einer Aktie aus und berücksichtigt auch wirtschaftliche Größen wie den Auftragseingang, die Lohnentwicklung und die Wechselkurse. Unter Chartanalyse versteht man eine Methode zur Analyse des Kursverlaufs einer Aktie oder einer Gruppe von Aktien, bei der die Kurswerte grafisch dargestellt und bestimmte Entwicklungen (Formationen, Trends) besser erkennbar werden. Aktiengesellschaft (AG) Unternehmen, dessen Grundkapital in einzelne Aktien aufgeteilt ist . Die Haftung des Aktionärs beschränkt sich jeweils auf die Höhe seines Aktienanteils, der Anteilsinhaber haftet also nicht wie bei Personengesellschaften mit seinem gesamten Privatvermögen. Bei börsennotierten Aktiengesellschaften kann der Aktionär seine Aktie jederzeit über ein Kreditinstitut an der Börse verkaufen. Die Organe der Aktiengesellschaft sind: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Um die Interessen der Aktionäre zu schützen, unterliegen Aktiengesellschaften besonderen Publizitätspflichten: Sie müssen den Jahresabschluss veröffentlichen und kursrelevante Geschäftsvorfälle bekanntgeben (Ad-hoc-Publizität). Aktienindex Aktienindizes fassen die Kurs- oder Wertentwicklung mehrerer Aktien zusammen. Dabei werden die einbezogenen Aktien nach bestimmten Kriterien je Index gewichtet (Siehe DAX, MDAX, Dow Jones-Index). Aktionär Ein Aktionär, der Stammaktien besitzt, ist voll stimmberechtigter Inhaber seines Unternehmens. Das heißt, er hat Stimmrecht auf der Hauptversammlung und das Recht auf Gewinnbeteiligung sowie auf Information. Auf der Hauptversammlung kann er über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie über Satzungsänderungen und Kapitalveränderungen mitbestimmen. Darüber hinaus ist er beteiligt an der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Zudem hat der Aktionär ein Recht auf Information. Der Information dient z. B. der Geschäftsbericht. Amtlicher Handel Siehe Börse - Amtlicher Handel Analyst/in Wertpapierfachmann/frau, der oder die mit Hilfe der technischen Wertpapieranalyse und/oder der Fundamentalanalyse ein möglichst genaues Bild über die Situation einer Aktiengesellschaft und die Kurschancen ihrer Aktien zu gewinnen versucht. Analysten publizieren ihre Erkenntnisse und Empfehlungen in Form von Berichten (engl. "reports"). Anleihe Die Anleihe gehört wie der Pfandbrief, die Industrieobligation oder die Kommunalobligation zu den verzinslichen Wertpapieren. Anleihen verbriefen ein Gläubigerrecht. Meist garantiert sie ihrem Inhaber gleichbleibende Zinsen und die Rückzahlung eines bestimmten Betrages. Aufsichtsrat und Vorstand An der Spitze einer Aktiengesellschaft stehen Aufsichtsrat und Vorstand. Der Aufsichtrat wird durch die Hauptversammlung und die Belegschaft bestellt. Der Aufsichtsrat selbst ernennt den Vorstand, überwacht und berät ihn bei der Geschäftsführung. Der Vorstand leitet die Geschäfte des Unternehmens. |
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Baisse Stärkerer, meist länger anhaltender Kursrückgang an der Börse. Gegensatz: Hausse. Belegschaftsaktie Zahlreiche Aktiengesellschaften bieten ihren Mitarbeitern Aktien des eigenen Unternehmens zum Erwerb an. Der Kaufpreis liegt üblicherweise unter dem Börsenkurs. Belegschaftsaktien bieten dieselben Rechte wie andere Aktien, sind aber unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt. Will man die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen, müssen die Belegschaftsaktien zeitweilig festgelegt werden, d.h. sie können vor dem Ablauf der Sperrfrist nur unter Verlust der Vergünstigungen verkauft werden. Bezugsrecht Das Recht des Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung seiner Gesellschaft neue (="junge") Aktien zu erwerben. Die Aktionäre können auf die Ausübung ihres Bezugsrechts verzichten und die Bezugsrechte an der Börse verkaufen. Bilanz Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva, also "Soll" und "Haben" zum Ende des Geschäftsjahres, woraus der Vermögensstand der Aktiengesellschaft hervorgeht. Bestandteil des Jahresabschlusses. Blue Chip Amerikanischer Börsenausdruck für die Aktie eines großen, besonders substanz- und ertragsstarken Unternehmens. Börse Die Börse ist der Markt (Treffpunkt von Angebot und Nachfrage) für Wertpapiere. Der Börsenhandel findet in der Bundesrepublik Deutschland an bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten statt. Die deutschen Wertpapierbörsen unterliegen der staatlichen Aufsicht. Über die Zulassung von Personen zum Börsenhandel entscheidet der Börsenvorstand. Über die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel entscheidet eine vom Land überwachte Zulassungsstelle. An den deutschen Wertpapierbörsen gibt es mehrere Marktsegmente: 1. Amtlicher Handel Dieser Markt stellt die höchsten Ansprüche an Kapital suchende Unternehmen. Bei Börseneinführung ist ein ausführlicher Prospekt mit genauen Angaben über die Gesellschaft erforderlich. Außerdem müssen Zwischenberichte sowie jährlich eine Bilanz in einem Börsenpflichtblatt veröffentlicht werden. Die Kursfeststellung erfolgt durch die amtlichen Kursmakler. Die Auftraggeber haben einen Anspruch auf Ausführung der Aufträge zum festgestellten Kurs. Die meisten Geschäfte werden auf diesem Markt abgewickelt. 2. Geregelter Markt Der Geregelte Markt bietet gegenüber dem amtlichen Handel den Unternehmen einen erleichterten Zugang zum Börsenhandel. Der Börseneinführungsprospekt ("Unternehmensbericht") kann kürzer sein. Die Pflichtveröffentlichung muss nicht unbedingt in einem Börsenpflichtblatt erfolgen, sondern kann auch an den Schaltern der Kreditinstitute zur Einsicht ausgelegt werden. Durch diese und andere Erleichterungen soll vor allem mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit geboten werden, kostensparend an die Börse zu gehen. Der Handel folgt den gleichen Regeln wie der amtliche Handel. 3. Freiverkehr Hier werden solche Wertpapiere gehandelt, die weder zum amtlichen Handel noch zum Geregelten Markt zugelassen sind. Die Einbeziehung in den Freiverkehr erfolgt bei den einzelnen Börsen auf Antrag eines Kreditinstitutes. Voraussetzung ist, dass ein ordnungsgemäßer Börsenhandel gewährleistet erscheint. Die Preise werden durch spezielle Makler festgestellt und börsentäglich veröffentlicht. 4. Neuer Markt Das Wachstumssegment. Der Neue Markt ist ein von der Deutsche Börse AG entwickeltes Handelssegment und richtet sich speziell an junge, innovative Unternehmen der Wachstumsbranchen. Dabei verpflichtet sich das Unternehmen zur Einhaltung besonders hoher Standards an Publizität und jederzeitiger Handelbarkeit ihrer Aktie. Die Aktien des Neuen Marktes werden zum Geregelten Markt zugelassen. Börsenkurs Siehe Kurswert Börsenumsatz Bilanzielles Eigenkapital je Aktie am Geschäftsjahresende. Dieses ergibt sich aus der Division des Eigenkapitals der Aktionäre durch die Anzahl der Aktien. Bulle und Bär Der Bulle gilt als Symbol für steigende Kurse. Er steht grasend auf dem Berg, während der Bär, im tiefen Tal sitzend, fallende Kurse repräsentiert. Bundesaufsichtamt für den Wertpapierhandel (BAWe) Das Bundesaufsichtsamt soll die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpapierhandels überwachen. Insbesondere ist es für den Schutz gegen verbotenen Insiderhandel zuständig (Siehe auch http://www.bawe.de/). |
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Cash-Flow Wichtige Kennzahl zur Bewertung der Finanzkraft eines Unternehmens. Der Cash-Flow ist der Saldo der betrieblichen Ein- und Auszahlungen und erklärt die Veränderung der Zahlungsmittel. Courtage Gebühr des Kursmaklers, der ein Wertpapiergeschäft vermittelt. |
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DAX Der Deutsche Aktienindex (DAX) spiegelt die Wertentwicklung der 30 wichtigsten deutschen Aktien wieder. Neben der Kursentwicklung werden hier auch Dividendenzahlungen berücksichtigt. Depot Einrichtung der Kreditinstitute zur Verwaltung von Wertpapieren für ihre Kunden. Wertpapiere können für jeden Kunden gesondert in einem Streifband (Streifbanddepot) oder mit Zustimmung des Kunden auch bei einer Wertpapiersammelbank (Girosammeldepot) verwahrt werden. Letzteres ist die übliche und kostengünstigere Form. In beiden Fällen werden die Kundendepots von den Eigenbeständen der Bank getrennt gehalten und unterliegen nicht dem Zugriff der Gläubiger der Bank. Dividende Jeder Aktionär hat Anspruch auf einen - der Höhe seines Aktienbesitzes entsprechenden - Teil des ausgeschütteten Jahresgewinns seiner Gesellschaft. Dieser Teil des Gewinns heißt Dividende (im lateinischen dividere = aufteilen, verteilen). Dividendensumme Ausschüttung an die Aktionäre für das abgelaufene Geschäftsjahr, entspricht der Dividende multipliziert mit der Anzahl der Aktien.
Dow-Jones-Index Wichtigster Aktienindex der westlichen Welt. In ihm kommt die Kursentwicklung der 30 bedeutensten amerikanischen Börsenwerte zum Ausdruck. |
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Earnings per share (EPS) International übliche Bezeichnung für den Gewinn je Aktie nach Steuer. Effekten Bezeichnung für Wertpapiere, die an der Börse handelbar sind. Eigenkapitalrendite Quotient aus Ergebnis vor Ertragsteuern und durchschnittlichem Eigenkapital (Eigenkapitalrendite vor Steuern) bzw. aus Jahresüberschuss und durchschnittlichem Eigenkapital (Eigenkapitalrendite nach Steuern). Einheitskurs (Kassakurs) Für viele Wertpapiere wird während der Börsenzeit der Kurs nur einmal festgesetzt und nicht fortlaufend. Zu diesem Einheitskurs werden alle nicht oder entsprechend limitierten Geschäfte abgewickelt. Einheitskurse werden berechnet a) für Wertpapiere, die nicht zur variablen Notierung zugelassen sind. b) bei zur variablen Notierung zugelassenen Wertpapieren für solche Aufträge, die die vorgeschriebene Mindeststückzahl (z. B. 50 Stück) nicht erreichen. Emerging Markets Sammelbezeichnung für junge, aufstrebende Volkswirtschaften Lateinamerikas, Asiens und Afrikas. Emission Ausgabe von Wertpapieren durch öffentliches Angebot; geschieht in der Regel durch Vermittlung einer Gruppe von Kreditinstituten (Emissionskonsortium). Emittent Emittenten sind in der Regel Unternehmen oder Behörden, die Wertpapiere ausgeben. |
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Finanzergebnis Differenz von finanziellen Aufwendungen und Erträgen eines Geschäftsjahres. Komponenten des Finanzergebnisses sind Beteiligungsergebnis, Zinsergebnis sowie Sonstiges Finanzergebnis. |
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Geschäftsbericht Jährlicher Rechenschaftsbericht einer Aktiengesellschaft über den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft. Im Geschäftsbericht wird außerdem der Jahresabschluss abgedruckt und erläutert. Der Geschäftsbericht steht allen Aktionären zur Verfügung. Genussschein Ein Wertpapier, das Vermögensrechte an einer Gesellschaft (i. d. R. auf Gewinnanteile und/oder Liquidationserlös) verbrieft, aber nicht mit Mitglieds-, insbesondere Stimmrechten verbunden ist. In der Börsensprache "Genüsse". Gesamtkapitalrendite Ergibt sich aus der Division der Summe aus Ergebnis vor Ertragsteuern und Zinsaufwand durch das durchschnittliche Gesamtvermögen, wobei das Gesamtvermögen der Bilanzsumme entspricht.
Gewinn je Aktie Eine der wichtigsten Kennzahlen der fundamentalen Aktienanalyse. Der innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Quartal, Geschäftsjahr) erzielte Unternehmensgewinn nach Steuer wird durch die durchschnittliche Anzahl der von dem Unternehmen ausgegebenen Aktien dividiert.
Der Gewinn je Aktie dient vor allem zum Vergleich verschiedener Unternehmen derselben Branche und zur Untersuchung der Ertragssituation eines einzelnen Unternehmens über die Zeit. Weit verbreitet ist die englische Abkürzung EPS für earnings per share. Der Gewinn je Aktie ist nicht identisch mit der Dividende. Grundkapital Das in der Satzung einer Aktiengesellschaft festgelegte Kapital. Die Satzung bestimmt auch, in wieviele Anteile das Grundkapital eingeteilt ist. In Höhe ihres Grundkapitals gibt die Gesellschaft Aktien aus. |
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Hauptversammlung (HV) Versammlung der Eigentümer des Unternehmens. Mindestens einmal jährlich versammeln sich die Aktionäre einer Aktiengesellschaft zur Hauptversammlung. Diese wählt den Aufsichtsrat und den Abschlussprüfer, fasst Beschlüsse über die Verwendung des ausgewiesenen Jahresgewinns, über Maßnahmen der Kapitalbeschaffung, über Satzungsänderungen und andere grundsätzliche Fragen; nur sie kann den Aufsichtsrat und den Vorstand entlasten. Hausse Stärkerer, meist länger anhaltender Kursanstieg an der Börse. Gegensatz: Baisse. |
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IAS International Accounting Standards; international anwendbares Regelwerk für die externe Rechnungslegung von Unternehmen. Index Kennziffer, die Veränderungen bestimmter Größen zum Ausdruck bringt und Vergleiche, insbesondere von Wert- oder Preisveränderungen ermöglicht. Ein Aktienindex spiegelt den Kursverlauf eines Wirtschaftszweiges oder eines nationalen Marktes wider. Für den deutschen Aktienmarkt werden Indizes u. a. von der Deutsche Börse AG, von einigen Kreditinstituten und von verschiedenen Presseorganen ermittelt. (Siehe DAX, MDAX, Dow-Jones-Index) Insider Im Börsenhandel Bezeichnung für Personen, die Zugang zu nichtöffentlichen Informationen haben. Deren Ausnutzung zum eigenen Vorteil bei Wertpapiergeschäften ist verboten; Verstöße können mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden. Investmentzertifikate Bezeichnung für Anteilscheine, die eine Beteiligung am Vermögen eines Investmentfonds verbriefen. Zu diesem Vermögen gehören neben Bankguthaben (Liquidität) vor allem Wertpapiere, also je nach Art des Fonds festverzinsliche Wertpapiere oder Aktien, beide in breiter Streuung. Investor Relations Eine zentrale Unternehmensfunktion, die als Informations-und Kommunikationsschnittstelle zwischen den Kapitalmärkten (Analysten und Investoren) und der Unternehmensführung agiert. Investor Relations ist Ansprechpartner für Fragen von Aktionären und Analysten. IPO Abkürzung für: Initial Public Offering, amerikanischer Ausdruck für Börseneinführung. |
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Jahresabschluss Der Jahresabschluss umfasst u.a. die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens. Bei einer Aktiengesellschaft wird er vom Vorstand aufgestellt, durch einen staatlich vereidigten Wirtschaftsprüfer auf seine Ordnungsmäßigkeit geprüft und durch den Aufsichtsrat überprüft. Jahresüberschuss Ergebnis nach Ertragsteuern eines Geschäftsjahres inklusive der Minderheitsanteile am Erfolg. |
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Kassakurs siehe Einheitskurs.Konsolidierung Der Konzernabschluss wird so aufgestellt, als ob alle Konzernunternehmen ein rechtlich einheitliches Unternehmen bilden.
Konzerngewinn Ergebnis nach Ertragsteuern eines Geschäftsjahres exklusive der Minderheitsanteile am Erfolg. Kurs Der an der Börse notierte Aktienpreis, der sich durch Angebot und Nachfrage ergibt, wird in Geldeinheiten (z. B. Euro, U.S.-Dollar) pro Stück ausgedrückt. Der Kurs hängt neben anderen Faktoren wesentlich von der Gewinnsituation der Aktiengesellschaft und ihren Zukunftsaussichten ab. Kurswert Der Preis der Aktie bildet sich nach Angebot und Nachfrage an der Börse. Der jeweilige Börsenpreis wird Kurs genannt. Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) Das KGV ist der Quotient aus dem aktuellen Aktienkurs und dem Jahresgewinn nach Steuern des Unternehmens pro Aktie.
Je niedriger der KGV, umso "billiger" die Aktie. Das KGV spiegelt die Erwartungen der Anleger bezüglich des künftigen Ergebniswachstums wider: Je höher das erwartete Ergebniswachstum, desto höher das KGV. Ein Vergleich anhand des KGV ist jedoch nur bei Unternehmen derselben Branche und ähnlichen Charakteristika (z. B. globale Positionierung) wirklich aussagekräftig, da manche Branchen traditionell ein weitaus höheres KGV als andere haben. |
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Limitieren Festsetzen einer Preisgrenze beim Kauf- oder Verkaufsauftrag für Wertpapiere. |
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Mantel und Bogen Zu jeder Aktienurkunde (in der Fachsprache: Mantel) gehört ein Bogen mit 10 oder 20 Dividendenscheinen und einem Erneuerungsschein (Talon), der zum Bezug eines neuen Bogens berechtigt. Die Dividende wird dem Aktionär gegen Vorlage des jeweils fälligen Dividendenscheins direkt von der Aktiengesellschaft, üblicherweise aber von dem Kreditinstitut ausgezahlt. Mäntel und Bögen werden aus Sicherheitsgründen bei den Kreditinstituten getrennt verwahrt. MDAX Abkürzung für Mid Cap DAX. Der Index umfasst 70 Werte und zwar die Werte des DAX 100, die nicht im DAX 30 enthalten sind. Der MDAX spiegelt die Kursentwicklung von Aktien mittelgroßer Unternehmen (Mid Caps) wider, die eine mittlere Marktkapitalisierung aufweisen. Marktkapitalisierung Börsenwert des Unternehmens am Ende eines Geschäftsjahres. Die Marktkapitalisierung ergibt sich aus dem Aktienkurs multipliziert mit der Anzahl der Aktien.
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Namensaktie Auf den Namen des Eigentümers lautende Aktie. Die Übertragung erfolgt i. d. R. durch Einigung, Übergabe und schriftliche Abtretungserklärung (Indossament) auf der Rückseite der Aktienurkunde. Vorgesehen ist außerdem die Umschreibung im Aktienbuch der Aktiengesellschaft. Bei Girosammelverwahrung wird mit Ausstellung einer neuen Aktienurkunde auf den neuen Eigentümer dieser im Aktienbuch verzeichnet. NASDAQ Amerikanische Computerbörse (National Association of Securities Dealers Automated Quotation System), die vor allem einen Markt für Technologieunternehmen darstellt. Sie ist nach der Zahl der notierten Aktiengesellschaften die größte Aktienbörse, nach Marktkapitalisierung steht sie weltweit auf Platz vier. NEMAX Aktienindex für den Neuen Markt. Man unterscheidet zwischen NEMAX All Share und NEMAX 50. Der NEMAX All Share beinhaltet alle am Neuen Markt gehandelten Werte. Der NEMAX 50 beinhaltet die 50 liquidesten Aktienwerte am Neuen Markt. Neuer Markt Siehe Börse - Neuer Markt. |
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Option Im Börsenhandel versteht man hierunter das Recht, gegen Zahlung einer Prämie innerhalb einer vereinbarten Frist z. B. Wertpapiere (Aktien oder Renten) zu einem im voraus bestimmten Kurs zu kaufen oder zu verkaufen, ohne hierzu auch verpflichtet zu sein. Optionsanleihen Wertpapiere, die dem Inhaber neben einer festen Verzinsung ein befristetes Bezugsrecht (Option) auf Aktien des betreffenden Unternehmens bieten. Bezugspreis und Bezugsverhältnis für die Aktie werden vor der Emission der Optionsanleihe festgelegt. Nach Ausübung des Bezugsrechts oder Trennung des Optionsrechts bleibt die Optionsanleihe als gewöhnliche Schuldverschreibung bis zu ihrer Rückzahlung bestehen. Es können auch Anleihen mit Optionsscheinen angeboten werden, die zum Bezug weiterer Anleihen berechtigen. |
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Parkett Das Parkett ist der Handelssaal der Börse. Private Anleger dürfen nicht auf das Parkett. Den Handel übernehmen die Banken oder Börsenmakler. Performance Wertentwicklung eines Wertpapiers. Die Performance ergibt sich aus Kursentwicklung, Dividendenzahlungen und Bezugsrechten bei Kapitalerhöhungen. Sie wird - bezogen auf einen bestimmten Zeitpunkt - in Prozent angegeben. |
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Quartalsbericht In den USA obligatorischer, in Deutschland meist freiwilliger Zwischenbericht über die Geschäfts- und Ergebnisentwicklung eines Unternehmens. |
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Rendite Bei Wertpapieren der in Prozenten des Erwerbspreises angegebene Ertrag, den das Papier bei Berücksichtigung aller Faktoren (Zins bzw. Dividende, Kurs, Laufzeit etc.) jährlich erbringt. Die Rendite ist also in aller Regel nicht mit dem Nominalzins oder dem Dividendenprozentsatz identisch. |
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| SDAX Abkürzung für Small Cap-Index. Der SDAX beinhaltet die 100 größten deutschen Small Caps des Segments. Mit dem SDAX hat die Deutsche Börse ihre Indexfamilie um einen Indikator für die Werte, die hinsichtlich Marktkapitalisierung und Börsenumsatz auf die 30 DAX Werte und die 70 Mid Caps des MDAX folgen vervollständigt. Spekulationsfrist Zeitraum der zwischen An- und Verkauf von Wertpapieren liegen muss, damit die Gewinne aus den Verkäufen steuerfrei bleiben. Die Spekulationsfrist in Deutschland beträgt ein Jahr. Spekulationsgewinn Gewinn aus dem Verkauf von Wertpapieren innerhalb der Spekulationsfrist. Diese Gewinne sind steuerpflichtig. Wenn Wertpapiere über einen Zeitraum von mehr als einen Jahr gehalten werden, ist der Gewinn steuerfrei. Verluste innerhalb der Spekulationsfrist können den Spekulationsgewinnen gegengerechnet werden. Spekulationssteuer Einkommensteuer, die auf alle Börsentransaktionen anfällt, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zwölf Monate (Spekulationsfrist) verstrichen sind. Stammaktie So nennt man die stimmberechtigten Aktien ohne Vorzugsrechte im Unterschied zu den meist stimmrechtslosen Vorzugsaktien, wenn eine Gesellschaft beide Aktienarten ausgegeben hat. Stimmrecht Jeder Aktionär hat auf der Hauptversammlung sein gesetzlich verankertes Stimmrecht. Die Anzahl der Stimmen, die ein Aktionär auf sich vereint, richtet sich nach der Zahl der stimmberechtigten Aktien in seinem Besitz. Der Aktionär kann sein Stimmrecht auch von einem Dritten, z. B. seinem Kreditinstitut oder einer Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Streubesitz Der Besitz an Aktien eines Unternehmens, der sich nicht in festen Händen befindet, also über den Markt handelbar ist (Englisch: Free Float). |
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Terminhandel Wertpapiertransaktionen, deren Erfüllung nicht sofort (Kassageschäft), sondern erst zu einem späteren Termin erfolgt. In Deutschland findet der Terminhandel an der Terminbörse Eurex statt. |
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Umsatzrendite Quotient aus Ergebnis vor Ertragsteuern und Umsatz (Umsatzrendite vor Ertragsteuern) bzw. aus Jahresüberschuss und Umsatz (Umsatzrendite nach Steuern).
US-GAAP US-amerikanische Generally Accepted Accounting Principles; System von Grundsätzen und Prinzipien für die externe Berichterstattung von Unternehmen, dessen Beachtung Voraussetzung für die Börsennotierung in den USA ist. |
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Volatilität Schwankungsbreite von Kursen. Bei starken Kursausschlägen hat eine Aktie eine hohe Volatilität. Für den Anleger bedeutet das die Chance auf schnelle und hohe Kursgewinne, aber auch das Risiko ebenso schneller Verluste. Vorstand Der Vorstand leitet die Geschäfte einer Aktiengesellschaft (siehe auch Aufsichtsrat und Vorstand). Vorzugsaktie Vorzugsaktien haben in der Regel kein Stimmrecht. Zum Ausgleich dafür gewähren diese Aktien ihrem Besitzer andere Vorteile (Mindestdividende, Nachzahlungspflicht für ausgefallene Dividende o. ä.). |
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Wandelanleihe Der Inhaber einer Wandelschuldverschreibung kann diese während der Laufzeit der Anleihe zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien umwandeln. Ob die Wandlungsmöglichkeit für den Inhaber interessant ist, hängt von der Entwicklung des Aktienkurses ab. Soweit das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde, wird die Anleihe am Ende der Laufzeit zurückgezahlt (getilgt). Ähnlich: Optionsanleihe. Wertpapierkennummer (WKN) In Deutschland notierte Aktien, Anleihen, Investmentzertifikate und Optionsscheine sind durch eine sechsstellige Wertpapierkennummer (WKN) eindeutig identifizierbar. Die WKN der ALTANA-Aktie lautet 760 080. Working Capital Nettoumlaufvermögen, entspricht dem Umlaufvermögen abzüglich der kurzfristigen Verbindlichkeiten. |
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Xetra Abkürzung für: Exchange Electronic Trading. Computergestützter Wertpapierhandel. Über Xetra werden alle an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten Aktien, ausgewählte Optionsscheine sowie öffentliche Anleihen gehandelt. Der Handel über Xetra steht in direkter Konkurenz zum Parketthandel. |
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