Aktionären, die nicht selbst an der Hauptversammlung der ALTANA AG am 5. Mai 2008 im Congress Center Messe Frankfurt teilnehmen und keinen Dritten zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung bevollmächtigen wollen, bietet die ALTANA AG die Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter an.
Zur Bevollmächtigung dieser Stimmrechtsvertreter benötigen Sie als Aktionär der ALTANA AG eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der depotführenden Bank zu bestellen ist. Bitte fordern Sie Ihre Eintrittskarte möglichst bald an, damit sie rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei Ihnen eingeht.
Ihre Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter können Sie mit dem Vollmachts- und Weisungsformular erteilen, das Sie zusammen mit Ihrer Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten. Sollten Sie dieses Angebot annehmen, bitten wir Sie, Ihre Vollmacht und Weisungen abzugeben, indem Sie dieses Formular ausgefüllt und unterzeichnet an die
bis zum 30. April 2008 (Posteingang) zurücksenden.
Mit dem Vollmachts- und Weisungsformular können Sie natürlich auch eine andere Person Ihrer Wahl bevollmächtigen.
Bei Fragen zur Vollmachts- und Weisungserteilung steht Ihnen unser Hauptversammlungsservice unter der Telefonnummer +49 281 670-2499 während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit der elektronischen Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter über das Internet. Sollten Sie Probleme beim Zugang zur elektronischen Vollmachts- und Weisungserteilung haben, können Sie sich ebenfalls an unseren Hauptversammlungsservice (Telefonnummer wie oben) wenden. Bitte beachten Sie unsere rechtlichen Hinweise zu diesem Internet-Service.