Folgende Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß §§ 161 AktG, 15 EG AktG zum Corporate Governance Kodex galt vom 19. November 2003 bis zum 16. November 2004:
Die ALTANA AG hat den am 30. August 2002 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ unter Anwendung der Regelung des § 15 a WpHG entsprochen.
Die ALTANA AG wird den am 4. Juli 2003 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ (Fassung vom 21. Mai 2003) entsprechen.
Bad Homburg v. d. Höhe, den 19. November 2003
ALTANA AG
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
Darüber hinaus entspricht die ALTANA AG allen Anregungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit Ausnahme der Anregung 2.3.4 zur Verfolgung der Hauptversammlung im Internet.