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Der Zeitraum der möglichen Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge von ALTANA ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: 2014 2015 Steuerliche Verlustvorträge 57.786 40.270 zeitlich unbeschränkt 20.187 19.432 verfallbar bis 2020 (VJ: 2019) 28.165 12.364 verfallbar nach 2020 (VJ: 2019) 9.434 8.474 Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 30,1 Mio. € (2014: 44,2 Mio. €) wurden zum 31.12.2015 nicht berücksichtigt, da die künftige Verrechnung mit steuerpflichtigen Gewinnen nicht wahrscheinlich ist. Steuerliche Verlustvorträge, für die keine latenten Steuern aktiviert wurden, sind in Höhe von 10,5 Mio. € zeitlich unbegrenzt nutzbar, 11,4 Mio. € verfallen bis einschließlich 2020 und 8,2 Mio. € nach 2020. Zum 31.12.2015 wurden passive latente Steuern für temporäre Unterschiede zwi- schen dem steuerlichen Beteiligungsansatz und den nicht ausgeschütteten Gewinnen von bestimmten Beteiligungen in Höhe von 48,3 Mio. € (2014: 52,5 Mio. €) nicht gebildet, da die Umkehrung der Differenzen gesteuert werden kann und in naher Zukunft nicht wahr- scheinlich ist. Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: 2014 2015 Löhne und Gehälter 319.710 367.119 Sozialabgaben und Aufwendungen für Unterstützung 55.991 66.827 Aufwand für Pensionen und sonstige Ruhestandsleistungen 14.546 19.247 390.247 453.193 In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen für die Mitarbeiterbeteiligungspro- gramme enthalten (siehe Punkt 22). Dabei entfallen 9,6 Mio. € (2014: 4,8 Mio. €) auf den Vergütungsplan für Führungskräfte »ALTANA Equity Performance« und 1,5 Mio. € (2014: 1,2 Mio. €) auf den Vergütungsplan für Mitarbeiter »ALTANA Gewinn-Beteiligungs-Rechte«. Im Restrukturierungsaufwand (siehe Punkt 8) sind Abfindungen in Höhe von 10,1 Mio. € enthalten. 104 Konzernanhang 12. Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung


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