Page 148

D_ALT_GB15_160317_online

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 18 der Satzung der ALTANA AG geregelt. Die Höhe der Aufsichtsratsvergütung orientiert sich an den Aufgaben und an der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der Größe und am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats setzt sich aus einem fixen und einem vari- ablen Bestandteil zusammen. Dabei ermittelt sich die variable Vergütung nach dem Betriebs- ergebnis (EBIT) des ALTANA Konzerns. Die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder der ALTANA AG orientiert sich an der Größe des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen. Zusätzlich werden das Aufgabengebiet, die Erfahrung und der Beitrag des einzelnen Vorstandsmitglieds ebenso wie die Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt, bei der Bemessung der Ver- gütung berücksichtigt. Die Vorstandsvergütung ist zum überwiegenden Teil erfolgsabhängig. Sie setzt sich aus einer festen Vergütung, variablen Boni (»Short Term Bonus« sowie »Long Term Bonus«) und einer Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung zusammen. Der über- wiegende Anteil der variablen Vergütung des Vorstands hat eine mehrjährige Bemessungs- grundlage. Neben der Barvergütung erhalten die Vorstandsmitglieder Altersversorgungs- zusagen sowie Sachbezüge, im Wesentlichen aus Dienstwagennutzung und Prämien für Versicherungen. Der Short Term Bonus für das vergangene Geschäftsjahr wurde auf Jahresbasis ermit- telt. Grundlage ist die Entwicklung des operativen Ergebnisses vor Abschreibung, Zinsen und Steuern (EBITDA) sowie die Verzinsung des operativ eingesetzten Kapitals (ROCE), jeweils im Vergleich zu den vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwerten. Der Long Term Bonus 2015 wurde auf Grundlage der Entwicklung des Gewinns nach Kapitalkosten (»ALTANA Value Added«) über einen rollierenden Bemessungszeitraum von drei Jahren berechnet. Als Ver- gütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung bezogen die Vorstandsmitglieder im Jahr 2015 AEP-Awards aus dem Programm »ALTANA Equity Performance 2015«. Keinem der Vorstandsmitglieder sind besondere Leistungen für den Fall der vorzeitigen oder regulären Beendigung der Tätigkeit zugesagt worden. Für das Geschäftsjahr 2015 betrugen die Bezüge des Aufsichtsrats 1,0 Mio. € (2014: 1,1 Mio. €). Von der Gesamtvergütung entfielen 0,6 Mio. € (2014: 0,6 Mio. €) auf fixe Leistungen und 0,4 Mio. € (2014: 0,5 Mio. €) auf variable Leistungen. Die neben der Aufsichtsratsvergütung an die Arbeitnehmervertreter ausgezahlte Entlohnung entspricht marktüblichen Konditionen. Die Barvergütung des Vorstands einschließlich Sachbezügen belief sich für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 auf 3,8 Mio. € (2014: 2,9 Mio. €). Davon entfielen 1,6 Mio. € (2014: 1,1 Mio. €) auf fixe Leistungen und 2,2 Mio. € (2014: 1,8 Mio. €) auf die variable Vergü- tung. Für die gewährten Altersversorgungszusagen wurden insgesamt 3,0 Mio. € (2014: 9,1 Mio. €) zurückgestellt, der Dienstzeitaufwand beträgt 0,7 Mio. € (2014: 0,5 Mio. €). Im Jahr 2015 bezogen die Vorstandsmitglieder als Vergütungskomponente mit lang- fristiger Anreizwirkung ALTANA Equity Performance Awards aus dem Programm »ALTANA Equity Performance 2015« (AEP). Insgesamt wurde dem Vorstand im Jahr 2015 eine vor- läufige Anzahl von 2.416 (2014: 2.946) ALTANA Equity Performance Awards mit einem Zutei- 144 Konzernanhang 30. Vergütung für Aufsichtsrat und Vorstand


D_ALT_GB15_160317_online
To see the actual publication please follow the link above