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Im Geschäftsjahr 2015 haben sich Aufsichtsrat und Vorstand wieder ausführlich mit den Empfehlungen und Anregun- gen des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst und überprüft, welche Empfehlungen und Anregungen die Gesellschaft auch als nicht börsennotierte Aktiengesellschaft befolgen kann und welche unter Berücksichtigung der Aktionärsstruktur der Gesellschaft sinnvollerweise angewendet werden sollen. ALTANA befolgt die überwiegende Mehrheit der anwendbaren Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der aktuellen Fassung vom 5. Mai 2015. Dies gilt insbesondere für die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Zuständigkeiten des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Gesamtgremiums, den Umgang mit Interessenkonflikten und die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder, die Einrichtung und Zusammensetzung von Ausschüssen sowie in Bezug auf die Abschlussprüfung. Leitung und Kontrolle Der Vorstand der ALTANA AG besteht grundsätzlich aus drei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat für eine Dauer von drei bzw. fünf Jahren bestellt wurden. Für eine Übergangszeit vom 1. August bis zum 31. Dezember 2015, also seit der Bestellung von Herrn Stefan Genten zum Vorstand bis zum Ausscheiden von Herrn Dr. Matthias L. Wolfgruber als Vorstandsvorsitzender, waren vier Vorstandsmitglieder bestellt. Die Vorstandsmitglieder leiten das Unternehmen eigenverantwortlich und sind allein dem Interesse der Gesellschaft verpflichtet. Der Vorstand bildet gemeinsam mit den Geschäftsbereichsleitern sowie einigen Leitern zentraler Funktionsbereiche die Unternehmensleitung. Dieses Gremium diskutiert und berät in regelmäßigen Sitzungen die Geschäftsentwicklung sowie wesentliche Geschäftsvorfälle. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus zwölf Mitglie- dern. Die Hälfte von ihnen sind Arbeitnehmervertreter, die entsprechend dem Mitbestimmungsgesetz durch die deut- schen Konzernmitarbeiter gewählt werden. Die übrigen sechs Mitglieder des Aufsichtsrats werden durch die Hauptversammlung gewählt. Die Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder beträgt jeweils fünf Jahre. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen in Bezug auf die Geschäftsentwicklung, Risiken und die Planung und stimmt mit dem Aufsichtsrat die Strategie von ALTANA ab. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand in der Führung der Geschäfte. Zu den weiteren Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Bestellung des Vorstands und die Billigung des Jahresabschlusses. Speziell definierte Geschäfte der Gesellschaft, wie beispielsweise wesentliche Akquisitionen und Desinvestitionen, bedürfen entsprechend einem Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss, einen Personalausschuss sowie den gemäß § 27 Absatz 3 Mitbestimmungsgesetz vorgeschriebenen Vermittlungsausschuss eingerichtet. Jeder der Ausschüsse besteht aus zwei Anteilseignervertretern und zwei Arbeitnehmervertretern. Vorsitzender des Personalausschusses und des Vermittlungsausschus- ses ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Klaus-Jürgen Schmieder. Den Vorsitz des Prüfungsausschusses hat Herr Dr. Lothar Steinebach inne. Er verfügt über den nach den Regelungen des Aktiengesetzes erforderlichen Sachver- stand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und der Ab- schlussprüfung. Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats besteht eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung („D & O“). Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass die Vorstands- und Auf- 70 Corporate Governance


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