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Der Konzernabschluss der ALTANA AG und ihrer Tochtergesellschaften (im Folgenden auch »ALTANA«) wurde entsprechend den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a HGB zu berücksichtigenden handelsrechtlichen Vorschriften vom Vorstand aufgestellt. Er wurde durch den Vorstand am 19.2.2016 zur Veröffentlichung freigegeben und durch den Aufsichtsrat in der Sitzung am 17.3.2016 gebilligt. Die ALTANA AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Wesel, einge- tragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 19496. Alle Zahlen sind, soweit nicht anders angegeben, in Tausend €. Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss umfasst 20 (2014: 22) inländische und 49 (2014: 49) ausländische Gesellschaften, die von ALTANA direkt oder indirekt beherrscht werden können. Beherr- schung liegt vor, wenn ALTANA schwankenden Renditen aus dem Engagement in dem Betei- ligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt zu beeinflussen. Im Geschäftsjahr 2015 wurden im Geschäftsbereich BYK Additives & Instruments zwei deutsche Gesellschaften verschmolzen und in Korea eine neue Gesellschaft gegründet. Im Geschäftsbereich ACTEGA Coatings & Sealants wurden zwei brasilianische Gesellschaften verschmolzen. An der börsennotierten ELANTAS Beck India Ltd. (Beck India), Indien, hält ALTANA seit 2014 75 %, die verbleibenden Anteile der Gesellschaft befinden sich im Streubesitz. ALTANA hält eine 39 %ige Beteiligung an Aldoro Indústria de Pós e Pigmentos Metálicos Ltda. (Aldoro), Brasilien, und bilanziert diese Beteiligung unter Anwendung der Equity- Methode. Des Weiteren hält ALTANA eine 33 %ige Beteiligung an der Landa Corp. (Landa), Israel, und bilanziert diese Beteiligung ebenfalls unter Anwendung der Equity-Methode (siehe Punkt 16). Alle konzerninternen Salden und Transaktionen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Die Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden unter Anwendung konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt. Die Zusammenstellung der einbezogenen Gesellschaften und des gesamten Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB ist Bestandteil des testierten und im elektronischen Bundes- anzeiger eingereichten Konzernabschlusses. Sie ist außerdem im Internet unter www.altana.de veröffentlicht. 88 Konzernanhang Konzernanhang 1. Allgemeine Grundsätze 2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungs- grundsätze


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