100 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Zum vollständigen Konzernabschluss, der auch die in dieser Publikation nicht aufgenommenen Bestand-
teile des Konzernabschlusses enthält, hat der Abschlussprüfer den folgenden uneingeschränkten Bestäti-
gungsvermerk erteilt:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die ALTANA Aktiengesellschaft, Wesel
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der ALTANA Aktiengesellschaft, Wesel, und ihrer Toch-
tergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017,
der Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamterfolgsrechnung, der Eigenkapitalverände-
rungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung
bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den
Konzernlagebericht der ALTANA Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt »Sonstige Informationen« unseres
Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang
mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
– entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie
sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 e Abs. 1 HGB anzuwen-
denden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vor-
schriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und
Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und
– vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang
mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungs-
urteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt »Sonstige
Informationen« genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun-
gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Über-
einstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt »Verant-
wortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-
lageberichts« unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den
Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrecht-
lichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflich-
ten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass