Corporate Governance
Eine gute Corporate Governance ist die Grundlage für den
nachhaltigen Erfolg von ALTANA. Auch als nicht börsennotiertes
Unternehmen orientiert sich die Gesellschaft daher
an den Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Mindestens einmal im Jahr beschäftigen sich Vorstand
und Aufsichtsrat mit den Regelungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex und überprüfen, welche Empfeh-
lungen und Anregungen ALTANA auch als nicht börsennotierte
Aktiengesellschaft befolgen kann und welche unter
Berücksichtigung der Aktionärsstruktur der Gesellschaft sinn-
vollerweise angewendet werden sollen.
ALTANA befolgt bzw. wird die überwiegende Mehrheit
der anwendbaren Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex in der aktuellen Fassung vom 7. Februar
2017 befolgen. Dies gilt insbesondere für die Empfehlun-
gen hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Vorstand und
Aufsichtsrat, die Zusammenarbeit des Aufsichtsratsvorsitzenden
mit dem Gesamtgremium, den Umgang mit Interessenkonflikten
der Aufsichtsratsmitglieder, die Errichtung
und Zusammensetzung von Ausschüssen sowie in Bezug auf
die Abschlussprüfung.
Leitung und Kontrolle
Der Vorstand der ALTANA AG besteht aus drei Mitgliedern,
die vom Aufsichtsrat für die Dauer von fünf Jahren bestellt
wurden. Zu den Auswahlkriterien gehören Erfahrung, wirtschaftliche
und fachliche Expertise, aber auch Sachverstand
in Bezug auf Fragen der Ökologie und gesellschaftlicher Ver-
antwortung. Auch Überlegungen hinsichtlich der Vielfalt
(Diversity) fließen in die Auswahlüberlegungen mit ein. Die
Vorstandsmitglieder leiten das Unternehmen eigenverantwortlich
und sind allein dem Interesse der Gesellschaft verpflichtet.
Der Vorstand bildet gemeinsam mit den Geschäftsbereichsleitern
sowie ausgewählten Leitern zentraler
Funktionsbereiche die Unternehmensleitung. Dieses Gre-
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mium diskutiert und berät in regelmäßigen Sitzungen die Ge-
schäftsentwicklung, wesentliche Geschäftsvorfälle, aber
auch Pläne für die zukünftige Entwicklung der Gruppe ebenso
wie Fragen der Nachhaltigkeit.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus zwölf Mit-
gliedern. Die Hälfte von ihnen sind Arbeitnehmervertreter,
die entsprechend dem Mitbestimmungsgesetz durch deutsche
Konzernmitarbeiter gewählt werden. Die übrigen sechs
Mitglieder des Gremiums werden durch die Hauptversammlung
gewählt. Auch hier spielen Erfahrung und Expertise
ebenso wie die Unabhängigkeit eine wichtige Rolle. Die Amts-
periode der Aufsichtsratsmitglieder beträgt in der Regel
fünf Jahre. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig
zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen
relevanten Fragen in Bezug auf die Geschäftsentwicklung,
Risiken und die Planung und stimmt mit dem Aufsichtsrat
die Strategien von ALTANA ab. Auch Fragen der Nachhaltigkeit
werden regelmäßig im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen
diskutiert. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den
Vorstand in der Führung der Geschäfte. Zu den weiteren
Aufgaben des Gremiums gehört die Billigung des Jahresabschlusses.
Speziell definierte Geschäfte der Gesellschaft,
wie beispielsweise wesentliche Akquisitionen und Desinvestitionen,
bedürfen entsprechend eines Katalogs zustimmungsbedürftiger
Geschäfte der Genehmigung durch das
Gremium.
Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss, einen Per-
sonalausschuss sowie den gemäß § 27 Absatz 3 Mitbe-
stimmungsgesetz vorgeschriebenen Vermittlungsausschuss
eingerichtet. Jeder der Ausschüsse besteht aus zwei An-
teilseigner- und zwei Arbeitnehmervertretern. Vorsitzender
des Personalausschusses und des Vermittlungsausschusses
ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Klaus-Jürgen
Schmieder. Den Vorsitz des Prüfungsausschusses hat Herr
Dr. Lothar Steinebach inne. Er verfügt über den nach Aktien-
gesetz erforderlichen Sachverstand auf dem Gebiet der
Rechnungslegung und der Abschlussprüfung.