Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats besteht
eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung
(„D&O“). Die Versicherung deckt das persönliche
Haftungsrisiko für den Fall ab, dass die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für
Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Der Ver-
sicherungsvertrag sieht einen Selbstbehalt von zehn Prozent
des Schadens, maximal das Eineinhalbfache der festen jährlichen
Vergütung des Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmit-
glieds pro Versicherungsjahr vor. Einzelheiten zur Vergütung
von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie in der Online-
version des Konzernabschlusses auf den Seiten 69 f.
Compliance
Das Vertrauen unserer Geschäftspartner und Kunden sowie
der Öffentlichkeit in ein gesetzmäßiges und verantwortungsbewusstes
Verhalten der ALTANA Gruppe und ihrer Mit-
arbeiter ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg
und das Ansehen des Unternehmens. Daher hat Compliance
für ALTANA einen sehr hohen Stellenwert.
Seit 2008 verfügt ALTANA über ein sogenanntes Compliance
Management-System (CMS). Es soll helfen, die
Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und internen Unternehmensregeln,
deren Nichtbeachtung erhebliche Risiken
für das Unternehmen darstellen können, sicherzustellen. Ziel
des CMS ist es daher, die wesentlichen Risiken, die durch
Gesetzes- und Regelverstöße entstehen können, zu identifizieren,
dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter über
Inhalte und Bedeutung der für sie relevanten Gesetze und
Regelungen geschult werden, und sicherzustellen, dass
Maßnahmen getroffen werden, um Verstöße gegen Gesetze
und interne Regelungen zu verhindern.
Darüber hinaus soll durch das CMS sichergestellt werden,
dass die erforderlichen Kontrollmechanismen implemen-
tiert werden, damit Gesetzes- und Regelverstöße aufgedeckt
und abgestellt werden können. Das CMS umfasst insge-
samt neun Compliance-Bereiche. Dazu gehören Korruption,
Kartellrecht, Umwelt und Sicherheit, Personal, Zoll und
Außenhandel, Datenschutz, Finanzberichterstattung, Steuern
und Informationstechnologie.
Das ALTANA CMS folgt der ALTANA Struktur und ist
dementsprechend dezentral aufgebaut. Die primäre Verantwortung
für das regelkonforme Verhalten der einzelnen
Tochtergesellschaften und ihrer Mitarbeiter tragen die lokalen
Geschäftsführer und das lokale Management. Die
ALTANA AG nimmt ihre Verantwortung zur Sicherstellung der
Compliance wahr, indem sie einen Rahmen setzt, Kompetenzen
zur Verfügung stellt, Plattformen und Foren für lokale
Verantwortliche schafft, aber auch, indem sie konkrete
Maßnahmen zur Sicherstellung der Compliance vom Management
der Tochtergesellschaften einfordert oder hier-
für Mindestanforderungen stellt, insbesondere durch konzernweit
verbindliche Richtlinien.
Der ALTANA Verhaltenskodex, der unternehmensweit
gilt, enthält für alle Mitarbeiter verbindliche Regelungen
zum verantwortungsvollen, ethischen und gesetzmäßigen
Verhalten. Das gilt insbesondere in Bezug auf Kartellrecht,
Korruption, Interessenkonflikte, Umweltschutz und Diskriminierung.
Zusammen mit dem Unternehmensleitbild stellt
der Verhaltenskodex eine Leitlinie für verantwortliches unternehmerisches
Handeln dar. Der Verhaltenskodex und das
Unternehmensleitbild sind auf der Internetseite von ALTANA
unter www.altana.de veröffentlicht. Die Mitarbeiter von
ALTANA werden bereits seit 2010 mithilfe eines E-Learning-
Programms über die Inhalte des Verhaltenskodex und wei-
tere Compliance-relevante Fragestellungen, wie beispielsweise
Korruption und Bestechung sowie wettbewerbsrechtliche
Fragen, geschult.
Darüber hinaus wurden für jeden Compliance-Bereich
weitere spezifische Maßnahmen entwickelt und implementiert,
um die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen
sicherzustellen.
10 Corporate Governance