management verankert. Einen Schwerpunkt nahm dabei die
Förderung von Frauen ein. In den nationalen und internationalen
Managemententwicklungsprogrammen von ALTANA
wurde der Anteil von Frauen in den letzten Jahren deutlich
erhöht. Des Weiteren umfasst das Weiterbildungsprogramm
auch spezielle Angebote für Frauen. Das bereits im Vorjahr
als Pilotprojekt gestartete Mentoring-Programm wurde 2017
neu aufgelegt und auf weitere Konzernstandorte ausgeweitet.
Daneben wurden vielfältige informelle Plattformen
geschaffen, um generell den Dialog zu diesem Thema zu
intensivieren. Diese umfassen sowohl regelmäßige Treffen
von Frauen in Führungspositionen zur Stärkung des Netzwerks
als auch Workshops zur Weiterentwicklung partnerschaftlicher
Familienmodelle, die Beiträge zur kontinuierlichen
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Arbeit
bei ALTANA generieren sollen.
Mittel- bis langfristig ist es das Ziel von ALTANA, den
Anteil von Frauen in Führungspositionen auf den Prozentsatz
zu erhöhen, der dem Anteil der Frauen an der Gesamtbelegschaft
entspricht.
Entsprechend den Anforderungen des im April 2015
in Kraft getretenen Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe
von Frauen und Männern an Führungspositionen
in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst hatte der
Aufsichtsrat der ALTANA AG im September 2015 gemäß
§ 111 Abs. 5 AktG bis zum Ablauf der ersten Zielerreichungsperiode
am 30. Juni 2017 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat
eine Zielgröße von 25 % festgelegt. Für den Vorstand,
der im Jahr 2015 im Rahmen des Generationswechsels erst
neu organisiert wurde und dem keine Frau angehört, hatte
der Aufsichtsrat im Rahmen der Festlegung von Zielgrößen
für die erste Zielerreichungsperiode
keine Veränderung vorgesehen.
Dem Aufsichtsrat der ALTANA, der sich aus sechs
Vertretern der Anteilseignerin
und sechs Arbeitnehmervertretern
zusammensetzt, gehörten zum Ende der Zielerreichungsperiode
drei Frauen und neun Männer an. Im Vorstand
haben sich zum Ende der Zielerreichungsperiode
erwartungsgemäß keine Veränderungen ergeben. Damit
wurden beide gesetzten Zielgrößen erreicht.
Der Vorstand war gemäß den gesetzlichen Vorgaben
nach § 76 Abs. 4 AktG verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil
auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands
der ALTANA AG festzulegen. Bis zum Ende der ersten
Zielerreichungsperiode am 30. Juni 2017 wurde eine Zielgröße
von 10 % für die erste Führungsebene und eine Zielgröße
von 30 % für die zweite Führungsebene beschlossen.
Zum Ende der Zielerreichungsperiode am 30. Juni 2017 lag
der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb
des Vorstands der ALTANA AG bei 17 %. Auf der zweiten Führungsebene
lag der Frauenanteil bei 57 %. Die gesetzten
Zielgrößen wurden damit deutlich übertroffen.
Zum Ende der ersten Zielerreichungsperiode wurden
durch den Aufsichtsrat und den Vorstand der ALTANA AG
neue Zielgrößen festgelegt. Für den Aufsichtsrat wurde
bis zum Abschluss der neuen Zielerreichungsperiode am
30. Juni 2020 eine Zielgröße von 25 % beschlossen. Für
den Vorstand sind bis zum Ende der neuen Zielerreichungsperiode
weder personelle Veränderungen noch eine Erweiterung
des Organs geplant, sodass nach der Zielfestlegung
dem Gremium zu diesem Zeitpunkt weiterhin keine Frau
angehören
würde. Für die erste Führungsebene unterhalb des
Vorstands hat dieser bis zum Ende der neuen Zielerreichungsperiode
am 30. Juni 2020 einen Frauenanteil von 20 %
und für die zweite Führungsebene einen Frauenanteil von
30 % beschlossen. Auch für die deutschen Tochtergesellschaften,
die der Mitbestimmung unterliegen, wurden
Zielgrößen
bestimmt.
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