gebungsverfahren und Diskussionen zu Änderungen im regulatorischen
Umfeld beteiligen wir uns aktiv und können
durch diese Beteiligung schon frühzeitig mögliche neue Anforderungen
antizipieren.
Aus Verstößen gegen Gesetze (Compliance-Risiken)
können Haftungsrisiken und Reputationsschäden entstehen,
die eine wesentliche Auswirkung auf die Ertrags- und Vermögenslage
des Konzerns haben können. Diesen Risiken wirken
wir im Rahmen unseres konzernweiten Compliance
Management-Systems entgegen, auch indem wir unsere Mitarbeiter
regelmäßig über relevante gesetzliche Anforderungen
informieren und schulen.
Eine wichtige Basis für den langfristigen Erfolg sind kompetente
und engagierte Mitarbeiter. Sollten wir zukünftig
nicht in der Lage sein, geeignete Fach- und Führungskräfte
zu rekrutieren und zu halten, bestehen Risiken für die er-
folgreiche Umsetzung unserer Strategie (Personalrisiken). Um
diesen Risiken zu begegnen, bietet ALTANA ein anspruchs-
volles Arbeitsumfeld und ein attraktives Vergütungssystem,
ergänzt um vielfältige Programme zur Altersvorsorge und
Vermögensbildung. Zudem bilden wir sowohl Nachwuchskräfte
als auch Fach- und Führungskräfte regelmäßig weiter.
Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung
Wesentliche rechnungslegungsbezogene Risiken entstehen
insbesondere durch die Verarbeitung außerordentlicher
und nicht routinemäßiger Sachverhalte. Hierzu gehören unter
anderem die erstmalige Einbeziehung von zugekauften
Unternehmen oder Unternehmensteilen sowie die Abbildung
des Verkaufs von Konzernvermögen. Auch die Bilanzie-
rung von Finanzinstrumenten birgt aufgrund der komplexen
Bewertungsstruktur Risiken. Hinzu kommen die Risiken
aus dolosen Handlungen.
Bei ALTANA wird die Konzernrechnungslegung durch
eine eigene Fachabteilung innerhalb der Konzernholding
koordiniert und überwacht. Ein Kernbestandteil des Kontrollsystems
beinhaltet die zentral durch diesen Bereich für alle
Gesellschaften vorgegebenen Richtlinien, Prozessbeschreibungen
und Terminvorgaben, die ein standardisiertes Vorgehen
bei der Abschlusserstellung gewährleisten. Hinzu kommt, dass
für komplexe Sachverhalte die erforderlichen Instrumente
zur einheitlichen Bilanzierung zentral für alle Konzerngesell-
schaften vorgehalten werden. Im Rahmen der Erfassung
außerordentlicher Vorgänge und komplexer Spezialthemen
werden regelmäßig externe Gutachten, Beratungen und
Stellungnahmen eingeholt.
Die Erstellung der Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften
erfolgt dezentral durch die Buchhaltungen vor
Ort. Die Abschlusserstellung unter Berücksichtigung der Konzernvorgaben
sowie länderspezifischen Rechnungslegungsvorschriften
liegt damit in der Verantwortung der einzelnen
Gesellschaft.
Die zur Abschlusserstellung notwendigen Arbeitsschritte
werden dabei so definiert, dass wichtige Prozesskontrollen
integriert sind. Hierzu gehören Vorgaben zur Funktionstrennung
und Aufteilung von Verantwortlichkeiten, zu Kon-
trollmechanismen und zu Zugriffsregelungen im IT-System.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Jahresabschlüsse
wird durch die jeweilige Geschäftsführung explizit gegenüber
der Konzernführung bestätigt. Wesentliche Abschlüsse
werden zudem durch den jeweils zuständigen Abschlussprüfer
oder Konzernabschlussprüfer einer Prüfung unter-
zogen.
Die lokalen Rechnungslegungsabschlüsse werden über
standardisierte Formate und Prozesse in einem zentralen
IT-System erfasst und konsolidiert. Auf der Ebene der Geschäftsbereiche
und der Holding werden zahlreiche, so-
wohl manuelle als auch IT-gestützte, Kontrollmechanismen
angewandt. Diese umfassen die Analyse und Plausibilitätsprüfung
der gemeldeten Daten und der Konsolidierungsergebnisse,
sowohl durch das Konzernrechnungswesen als
auch durch den Bereich Controlling und andere Fachabteilungen.
Notwendige Korrekturen von Abschlussdaten
werden grundsätzlich auf Ebene der Einzelgesellschaft vorgenommen,
um die Einheitlichkeit und Überleitung der
Daten sicherzustellen.
76 Voraussichtliche Entwicklung