Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
besteht eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung
(„D&O“). Die Versicherung deckt das persönliche
Haftungsrisiko für den Fall ab, dass die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für
Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Der Versicherungsvertrag
sieht einen Selbstbehalt von zehn Pro-
zent des Schadens, maximal das Eineinhalbfache der festen
jährlichen Vergütung des Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmit-
glieds pro Versicherungsjahr vor. Einzelheiten zur Vergütung
von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie in der Online-
Version des Konzernabschlusses auf Seite 76 f.
Compliance
Das Vertrauen unserer Geschäftspartner und Kunden sowie
der Öffentlichkeit in ein gesetzmäßiges und verantwortungsbewusstes
Verhalten der ALTANA Gruppe und ihrer Mit-
arbeiter ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg und
das Ansehen des Unternehmens. Daher hat Compliance
für ALTANA einen sehr hohen Stellenwert.
Seit 2008 verfügt ALTANA über ein sogenanntes Compliance
Management-System (CMS). Es soll helfen, die
Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und internen Unternehmensregeln,
deren Nichteinhaltung erhebliche Risiken
für das Unternehmen darstellen können, sicherzustellen. Ziel
des CMS ist es daher, die wesentlichen Risiken, die durch
Gesetzes- und Regelverstöße entstehen können, zu identifizieren,
dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter über
Inhalte und Bedeutung der für sie relevanten Gesetze und
Regelungen geschult werden, und sicherzustellen, dass
Maßnahmen getroffen werden, um Verstöße gegen Gesetze
und interne Regelungen zu verhindern.
Darüber hinaus soll durch das CMS sichergestellt werden,
dass die erforderlichen Kontrollmechanismen implemen-
tiert werden, damit Gesetzes- und Regelverstöße aufgedeckt
und abgestellt werden können. Das CMS umfasst insge-
samt acht Compliance-Bereiche. Dazu gehören Korruption,
Kartellrecht, Umwelt und Sicherheit, Personal, Zoll und
Außenhandel, Datenschutz, Finanzberichterstattung und
Steuern.
Das ALTANA CMS folgt der ALTANA Struktur und ist
dementsprechend dezentral aufgebaut. Die primäre Verant-
wortung für das regelkonforme Verhalten der einzelnen
Tochtergesellschaften und ihrer Mitarbeiter tragen die loka-
len Geschäftsführer und das lokale Management. Die
ALTANA AG nimmt ihre Verantwortung zur Sicherstellung
der Compliance wahr, indem sie einen Rahmen setzt,
Kompetenzen und Tools zur Verfügung stellt, Plattformen
und Foren für lokale Verantwortliche schafft, aber auch,
indem sie konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung der Compliance
vom Management der Tochtergesellschaften einfordert
oder hierfür Mindestanforderungen stellt, insbesondere
durch konzernweit verbindliche Richtlinien.
Der ALTANA Verhaltenskodex, der unternehmensweit
gilt, enthält für alle Mitarbeiter verbindliche Regelungen
zum verantwortungsvollen, ethischen und gesetzmäßigen
Verhalten. Das gilt insbesondere in Bezug auf Korruption,
Interessenkonflikte, Kartellrecht, Umweltschutz und Diskriminierung.
Zusammen mit dem Unternehmensleitbild stellt
der Verhaltenskodex eine Leitlinie für verantwortliches unternehmerisches
Handeln dar. Der Verhaltenskodex und das
Unternehmensleitbild sind auf der Internetseite von ALTANA
unter www.altana.de veröffentlicht. Die Mitarbeiter von
ALTANA werden bereits seit 2010 mithilfe eines E-Learning-
Programms über die Inhalte des Verhaltenskodex und
weitere Compliance-relevante Fragestellungen, wie beispielsweise
Korruption und Bestechung sowie wettbewerbs-
rechtliche Fragen, geschult. Im Jahr 2018 absolvierten insgesamt
etwa 4.200 Mitarbeiter das Schulungsprogramm
zum Verhaltenskodex.
Darüber hinaus wurden für jeden Compliance-Bereich
weitere spezifische Maßnahmen entwickelt und implemen-
12 Corporate Governance