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Für alle Neueintritte nach dem 31.12.2009 besteht eine Versorgungsordnung (ALTANA Vor- sorgekapital / AVK), die im Wesentlichen auf einer Kapitalzusage beruht. Die Arbeitgeber- beiträge werden von ALTANA bis zur Auszahlung in externe Investmentfonds eingebracht. Des Weiteren bietet ALTANA den Mitarbeitern eine arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwand- lung (AltersvorsorgeAktiv mit ALTANA / AAA) an, welche gegebenenfalls durch Arbeitgeber- beiträge erhöht wird. Hier werden die Beiträge wie beim AVK in externen Investmentfonds bis zur Auszahlung angelegt. Die Versorgungspläne AVK und AAA haben im Wesentlichen die gleichen Merkmale. ALTANA bietet zwei Modelle an: Ein rentenorientiertes Konzept, bei dem das Unternehmen eine Mindestverzinsung in Höhe des Rechnungszinses der Lebens- versicherungen von 1,25 % zum 31.12.2015 auf die gezahlten Beiträge garantiert, und ein aktienorientiertes Modell, bei dem ALTANA den Erhalt der geleisteten Beiträge, allerdings ohne eine zusätzliche Zinsgarantie, zusagt. Die Ansprüche aus den Versorgungsplänen AVK und AAA sind dabei an die Wertentwicklung des Fondsvermögens gekoppelt, was zu einer Reduzierung des unternehmerischen Gesamtrisikos führt. Das bei ALTANA verblei- bende Risiko besteht darin, dass die Fondsentwicklung nicht die garantierte Mindestverzin- sung oder den Kapitalerhalt abdeckt. Ausländische Pläne: In den Niederlanden gibt es zwei Pläne, deren Leistungshöhe von der Anzahl der Dienstjahre und den in den Dienstjahren bezogenen Gehältern abhängig ist. Bei Pensionierung werden garantierte Rentenleistungen gewährt. Daneben gibt es Leistungen bei Tod und Invalidität. Zur Finanzierung zahlt der Arbeitgeber Prämien an ein Versiche- rungsunternehmen. Rentenerhöhungen werden einerseits durch Überschüsse des Versiche- rungsunternehmens, andererseits durch weitere Arbeitgeberbeiträge finanziert, insofern trägt ALTANA hier das Risiko einer Nachschusspflicht. In den USA gibt es im Wesentlichen zwei leistungsorientierte Pläne, die über Fonds finan- ziert werden, sowie einen zusätzlichen leistungsorientierten Plan für Leitende Angestellte, der über Rückstellungen finanziert wird. Diese Pläne gewähren Rentenleistungen bei Pensio- nierung, sie sind für Neuzugänge geschlossen. Bis auf einen der beiden fondsfinanzierten Pläne führen zukünftige Dienstjahre nicht mehr zu weiteren Leistungen aus diesen Plänen. Die beiden fondsfinanzierten leistungsorientierten Pläne werden von Treuhändern verwal- tet. Für diese Pläne gibt es Mindestdotierungsvorschriften. Bei diesen Plänen bestehen die Risiken hinsichtlich der Veränderung der versicherungsmathematischen Annahmen sowie der Lebenserwartung. Ein niedrigerer Rechnungszins zum Beispiel führt durch eine geringere Abzinsung zu höheren Pensionsverpflichtungen, dies wiederum kann zu einer höheren Fondsdotierung führen. Bei den beiden fondsfinanzierten Plänen ist der Anteil an Aktien im Planvermögen verhältnismäßig hoch, was zwar langfristig eine höhere Rendite erwarten lässt, jedoch auch ein Volatilitätsrisiko birgt. Bei einer niedrigeren als der erwarteten Rendite verschlechtert sich der Finanzierungsstand und es werden unter Umständen höhere Bei- träge fällig. 122 Konzernanhang


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