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heit der Abschlussprüfer sowie Mitgliedern des Vorstands wurde der Jahresabschluss der ALTANA AG und des ALTANA Konzerns behandelt. Weiterhin hat sich der Prüfungsaus- schuss mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Festlegung des Prüfungshonorars des Abschlussprüfers, der Überwachung seiner Unabhängigkeit und der Genehmigung nicht prüfungsbezogener Leistungen des Abschlussprüfers befasst. Des Weiteren hat sich der Prüfungsausschuss mit Fragen der Risikoerfassung und der Risikoüberwachung im Konzern, der Arbeit der Internen Revision sowie mit dem Compliance Management System von ALTANA beschäftigt. Der Vermittlungsausschuss nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz ist im Geschäftsjahr 2015 nicht zusammengetreten. Jahresabschluss Der Jahresabschluss der ALTANA AG und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 sowie der Lagebericht der ALTANA AG und der Konzernlagebericht sind von dem durch die Hauptversammlung gewählten und vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragten Abschlussprüfer, der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Das Risikofrüherkennungssystem des ALTANA Konzerns nach § 91 Aktiengesetz wurde geprüft. Die Prüfung ergab, dass das System seine Aufgaben erfüllt. Die Abschlussunterlagen, der Geschäftsbericht und die Berichte der Pricewaterhouse- Coopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat sich intensiv mit den Unterlagen beschäftigt. Das Gesamtgremium hat die Unterlagen geprüft und diese in der Bilanzsitzung in Anwesenheit des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, umfassend behandelt. Der Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 17. März 2016 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und schließt sich die- sem Vorschlag an. 10 Bericht des Aufsichtsrats


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