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Dr. Klaus-Jürgen Schmieder, Vorsitzender des Aufsichtsrats der ALTANA AG Bericht gemäß § 312 Aktiengesetz Bericht des Aufsichtsrats 11 Der Vorstand hat für das Geschäftsjahr 2015 einen Bericht gemäß § 312 Aktiengesetz über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Aufsichtsrat hat den Bericht geprüft und für richtig befunden. Der Abschlussprüfer hat hierzu folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: „Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaft nicht unangemessen hoch waren.“ Das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts.


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