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felds ausgehen. An Gesetzgebungsverfahren und Diskussio- nen zu Änderungen im regulatorischen Umfeld beteiligen wir uns aktiv und können durch diese Beteiligung schon früh- zeitig mögliche neue Anforderungen antizipieren. Aus Verstößen gegen Gesetze (Compliance-Risiken) können Haftungsrisiken und Reputationsschäden entstehen, die eine wesentliche Auswirkung auf die Ertrags- und Vermögenslage des Konzerns haben können. Diesen Risiken wirken wir im Rahmen unseres konzernweiten Compli- ance Management-Systems entgegen, auch indem wir unsere Mitarbeiter regelmäßig über gesetzliche Anforderungen informieren und Schulungen abhalten. Eine wichtige Basis für den langfristigen Erfolg sind kompetente und engagierte Mitarbeiter. Sollten wir zukünf- tig nicht in der Lage sein, geeignete Fach- und Führungs- kräfte zu rekrutieren und zu halten, bestehen Risiken für die erfolgreiche Umsetzung unserer Strategie (Personalrisiken). Um diesen Risiken zu begegnen, bietet ALTANA ein anspruchs- volles Arbeitsumfeld und ein attraktives Vergütungssystem, ergänzt um vielfältige Programme zur Altersvorsorge und Vermögensbildung. Zudem bilden wir sowohl Nachwuchs- kräfte als auch Fach- und Führungskräfte regelmäßig weiter. Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung Wesentliche rechnungslegungsbezogene Risiken entstehen insbesondere durch die Verarbeitung außerordentlicher und nicht routinemäßiger Sachverhalte. Hierzu gehören unter anderem die erstmalige Einbeziehung von zugekauften Unternehmen oder Unternehmensteilen sowie die Abbildung des Verkaufs von Konzernvermögen. Auch die Bilanzie- rung von Finanzinstrumenten birgt aufgrund der komplexen Bewertungsstruktur Risiken. Hinzu kommen die Risiken aus dolosen Handlungen. Bei ALTANA wird die Konzernrechnungslegung durch eine eigene Fachabteilung innerhalb der Konzernholding koor- diniert und überwacht. Ein Kernbestandteil des Kontroll- systems beinhaltet die zentral durch diesen Bereich für alle Gesellschaften vorgegebenen Richtlinien, Prozessbeschrei- bungen und Terminvorgaben, die ein standardisiertes Vorge- hen bei der Abschlusserstellung gewährleisten. Hinzu kommt, dass für komplexe Sachverhalte die erforderlichen Instrumente zur einheitlichen Bilanzierung zentral für alle Konzerngesellschaften vorgehalten werden. Im Rahmen der Erfassung außerordentlicher Vorgänge und komplexer Spe- zialthemen werden regelmäßig externe Gutachten, Beratun- gen und Stellungnahmen eingeholt. Die Erstellung der Einzelabschlüsse der Konzerngesell- schaften erfolgt dezentral durch die Buchhaltungen vor Ort. Die Abschlusserstellung unter Berücksichtigung der Kon- zernvorgaben sowie länderspezifischen Rechnungslegungs- vorschriften liegt damit in der Verantwortung der einzelnen Gesellschaft. Die zur Abschlusserstellung notwendigen Ar- beitsschritte werden dabei so definiert, dass wichtige Prozess- kontrollen bereits integriert sind. Hierzu gehören Vorgaben zur Funktionstrennung und Aufteilung von Verantwortlichkeiten, zu Kontrollmechanismen und zu Zugriffsregelun- gen im IT-System. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Jah- resabschlüsse wird durch die jeweilige Geschäftsführung explizit gegenüber der Konzernführung bestätigt. Wesentliche Abschlüsse werden zudem durch den jeweils zuständigen Abschlussprüfer oder Konzernabschlussprüfer einer Prüfung unterzogen. Die lokalen Rechnungslegungsabschlüsse werden über standardisierte Formate und Prozesse in einem zentralen IT-System erfasst und konsolidiert. Auf der Ebene der Ge- schäftsbereiche und der Holding werden zahlreiche, sowohl manuelle als auch IT-gestützte, Kontrollmechanismen ange- wandt. Diese umfassen die Analyse und Plausibilitätsprüfung der gemeldeten Daten und der Konsolidierungsergeb- nisse, sowohl durch das Konzernrechnungswesen als auch durch den Bereich Controlling und andere Fachabteilungen. Notwendige Korrekturen von Abschlussdaten werden 66 Voraussichtliche Entwicklung


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