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Konzernlagebericht Corporate Governance Umwelt, Sicherheit und gesellschaftliche Verantwortung Konzernabschluss 95 ihrem beizulegenden Wert oder mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Die unreali- sierten Gewinne und Verluste abzüglich Ertragsteuern werden in der Position »Zur Veräu- ßerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte« in den Sonstigen Eigenkapitalpositionen ausgewiesen. Finanzanlagen und Wertpapiere werden erstmals am Erfüllungstag der zugrunde liegen- den Transaktion in der Bilanz erfasst. Eine Ausbuchung erfolgt, wenn keine Ansprüche auf Zahlungsströme mehr bestehen oder der Vermögenswert an andere übertragen wurde und keine Rechte oder Verpflichtungen aus dem Vermögenswert mehr bestehen. Wertminderungen von Wertpapieren werden dann im Finanzergebnis ergebniswirksam erfasst, wenn am Bilanzstichtag eine dauerhafte oder signifikante Wertminderung vorliegt. Anteile an assoziierten Unternehmen Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, auf die ALTANA einen maßgeblichen Einfluss ausübt, in der Regel aufgrund eines Stimmrechtsanteils von 20 bis 50 %. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden gemäß IAS 28 »Anteile an assoziier- ten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen« nach der Equity-Methode bewertet. Ausgehend von den Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile wird der jeweilige Beteiligungsbuchwert um die Eigenkapitalveränderungen der assoziierten Gesell- schaften erhöht oder vermindert, soweit diese auf die Anteile von ALTANA entfallen. Dabei wird der Anteil von ALTANA an den Ergebnissen der assoziierten Unternehmen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, während sonstige Eigenkapitalveränderungen des assoziierten Unternehmens im Sonstigen Ergebnis abgebildet werden. Falls Indikatoren vorliegen, die auf eine Wertminderung der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen hindeuten, wird der Ansatz auf seine Werthaltigkeit überprüft. Es erfolgt keine separate Prüfung des anteiligen Geschäfts- oder Firmenwerts. Die Prüfung wird für den gesamten Betei- ligungsbuchwert durchgeführt. Daher werden Wertminderungen nicht gesondert dem im Beteiligungsbuchwert enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und können daher auch in Folgeperioden wieder vollständig wertaufgeholt werden. Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizule- genden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Der beizulegende Wert entspricht dem geschätz- ten Verkaufspreis, der im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erzielt werden kann, vermindert um geschätzte Fertigstellungs- und Verkaufskosten. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden anhand der gewichteten Durchschnittskosten ermittelt. Herstel- lungskosten umfassen Material- und Personalaufwand sowie direkt zurechenbare Gemein- kosten einschließlich Abschreibungen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Bei der erstmaligen Erfassung werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaf- fungskosten. Wertberichtigungen für mögliche Ausfallrisiken werden für einzelne Kunden- forderungen unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten geschätzt.


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