Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats be-
steht eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung
(„D&O“). Die Versicherung deckt das persönliche
Haftungsrisiko für den Fall ab, dass die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für
Vermögensschäden
in Anspruch genommen werden. Der
Versicherungsvertrag sieht einen Selbstbehalt von 10%
des Schadens, maximal das Eineinhalbfache der festen jährlichen
Vergütung des Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglieds
pro Versicherungsjahr, vor. Einzelheiten zur Vergütung von
Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie in der Online-Version
des Konzernabschlusses auf den Seiten 66 f.
Compliance
Das Vertrauen unserer Geschäftspartner und Kunden sowie
der Öffentlichkeit in ein gesetzmäßiges und verantwortungsbewusstes
Verhalten der ALTANA Gruppe und ihre Mitarbeiter
ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg
und das Ansehen des Unternehmens. Daher hat Compliance
für ALTANA einen sehr hohen Stellenwert.
Der Verhaltenskodex von ALTANA, der unternehmensweit
gilt, enthält für alle Mitarbeiter verbindliche Regeln
zum verantwortungsvollen, ethischen und gesetzmäßigen
Verhalten. Das gilt insbesondere in Bezug auf Kartellrecht,
Umweltschutz, Sicherheit, Korruption sowie Diskriminierung.
Zusammen mit dem Unternehmensleitbild stellt der Verhaltenskodex
eine Vorgabe für verantwortliches unternehmerisches
Handeln dar. Der Verhaltenskodex und das
Unternehmensleitbild sind auf der Internetseite von ALTANA
unter www.altana.de veröffentlicht. Die Mitarbeiter von
ALTANA werden bereits seit 2010 mithilfe eines E-Learning-
Programms über die Inhalte des Verhaltenskodex und
weitere Compliance-relevante Fragestellungen wie beispielsweise
Korruption und Bestechung sowie wettbewerbsrechtliche
Fragen geschult. Im Jahr 2016 nahmen weltweit
439 Mitarbeiter an solchen Schulungsmaßnahmen teil.
Corporate Governance 11
Das ALTANA Compliance Management-System soll helfen, die
Compliance innerhalb der Gruppe sicherzustellen. Es ist
der Struktur von ALTANA folgend dezentral aufgebaut. Ein
Compliance Committee mit Verantwortlichen für die verschiedenen
Compliance-Bereiche gibt seitens ALTANA einen
Rahmen vor, stellt Kompetenzen zur Verfügung, schafft
Foren
und Plattformen für lokale Verantwortliche, fordert aber
auch konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung der Compliance
ein oder legt Mindeststandards fest. Zu dem Compliance
Management-System gehört auch die ALTANA
Compliance
Hotline. Sie gibt den Mitarbeitern die Möglichkeit,
gegebenenfalls auch anonym und unabhängig von
Hierarchieebenen
Hinweise über gesetzwidriges Verhalten zu
melden. Der Bereich Internal Audit ist ebenfalls Teil des
Compliance Management-Systems. Im Jahr 2016 wurden
erstmalig spezifisch entwickelte Compliance-Prüfungen
durchgeführt.
ALTANA ist der UN-Initiative „Global Compact“ beigetreten,
deren Mitglieder sich in der Unternehmenspolitik
freiwillig zur Beachtung von Sozial- und Umweltstandards
sowie zum Schutz der Menschenrechte verpflichtet haben.
Mit dem Beitritt zu Global Compact hat sich ALTANA nicht
nur zu den Prinzipien dieser Initiative bekannt, sondern
generell zur Unterstützung und Förderung übergreifender
UN-Ziele.