Corporate Governance
Eine gute Corporate Governance ist die Grundlage für den
nachhaltigen Erfolg von ALTANA. Auch als nicht börsennotiertes
Unternehmen orientiert sich die Gesellschaft daher an
den Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Mindestens einmal im Jahr beschäftigen sich Vorstand
und Aufsichtsrat mit den Regelungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex und überprüfen, welche Empfehlungen
und Anregungen ALTANA auch als nicht börsennotierte
Aktiengesellschaft befolgen kann und welche unter
Berücksichtigung der Aktionärsstruktur der Gesellschaft sinn-
vollerweise angewendet werden sollen.
ALTANA befolgt bzw. wird die überwiegende Mehrheit
der anwendbaren Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex in der aktuellen Fassung vom 7. Februar
2017 befolgen. Dies gilt insbesondere für die Empfehlun-
gen hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Vorstand und
Aufsichtsrat, der Zusammenarbeit des Aufsichtsratsvorsitzenden
mit dem Gesamtgremium, des Umgangs mit Interessenkonflikten
der Aufsichtsratsmitglieder, der Errichtung
und Zusammensetzung von Ausschüssen sowie in Bezug auf
die Abschlussprüfung.
Leitung und Kontrolle
Der Vorstand der ALTANA AG besteht aus drei Mitgliedern,
die vom Aufsichtsrat für die Dauer von fünf Jahren bestellt
wurden. Zu den Auswahlkriterien gehören Erfahrung, wirtschaftliche
und fachliche Expertise, aber auch Sachverstand
in Bezug auf Fragen der Ökologie und gesellschaftlicher Verantwortung.
Auch Überlegungen hinsichtlich der Vielfalt
(Diversity) fließen in die Auswahlüberlegungen mit ein. Die
Vorstandsmitglieder leiten das Unternehmen eigenver-
antwortlich und sind allein dem Interesse der Gesellschaft
verpflichtet. Der Vorstand bildet gemeinsam mit den Geschäftsbereichsleitern
sowie ausgewählten Leitern zentraler
Funktionsbereiche die Unternehmensleitung. In diesem
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Gremium werden in regelmäßigen Sitzungen die Geschäftsentwicklung,
wesentliche Geschäftsvorfälle, aber auch
Pläne für die zukünftige Entwicklung der Gruppe sowie Fragen
der Nachhaltigkeit diskutiert und beraten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus zwölf
Mitgliedern. Die Hälfte von ihnen sind Arbeitnehmervertreter,
die entsprechend dem Mitbestimmungsgesetz durch die
deutschen Konzernmitarbeiter gewählt werden. Die übrigen
sechs Mitglieder des Gremiums werden durch die Hauptver-
sammlung gewählt. Auch hier spielen Erfahrung und Expertise
ebenso wie die Unabhängigkeit eine wichtige Rolle. Die
Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder beträgt in der Regel
fünf Jahre. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regel-
mäßig zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen
relevanten Fragen in Bezug auf die Geschäftsentwicklung,
Risiken und die Planung und stimmt mit dem Aufsichtsrat die
Strategien von ALTANA ab. Auch Fragen der Nachhaltigkeit
werden regelmäßig im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen
diskutiert. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand
in der Führung der Geschäfte. Zu den weiteren Aufgaben
des Gremiums gehört die Billigung des Jahresabschlusses.
Speziell definierte Geschäfte der Gesellschaft, wie
beispielsweise wesentliche Akquisitionen und Desinvestitionen,
bedürfen entsprechend eines Katalogs zustimmungsbe-
dürftiger Geschäfte der Genehmigung durch das Gremium.
Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss, einen
Personalausschuss sowie den gemäß § 27 Absatz 3 Mit-
bestimmungsgesetz vorgeschriebenen Vermittlungsausschuss
eingerichtet. Jeder der Ausschüsse besteht aus zwei An-
teilseigner- und zwei Arbeitnehmervertretern. Vorsitzender
des Personalausschusses und des Vermittlungsausschusses
ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Klaus-Jürgen
Schmieder. Den Vorsitz des Prüfungsausschusses hat seit der
Hauptversammlung vom 15. März 2018 Herr Dr. Jens Schulte
inne. Er verfügt über den nach Aktiengesetz erforderlichen
Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und der
Abschlussprüfung.