Konzernlagebericht Produkte Sicherheit Umwelt Personal Gesellschaftliches Engagement Konzernabschluss 101
Zum vollständigen Konzernabschluss, der auch den in dieser Publikation
nicht aufgenommenen Konzern-
anhang enthält, hat der Abschlussprüfer
den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den von der ALTANA Aktiengesellschaft, Wesel, aufgestellten Konzernabschluss –
bestehend
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamterfolgsrechnung, Eigenkapitalver-
änderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang – sowie den Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss
und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend
nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung
des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der
anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwar-
tungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im
Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs-
und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a
Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser
Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss,
entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, 28. Februar 2017
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Jörg Sechser ppa. Claudia Uhlich
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin