10 Corporate Governance
Eine gute Corporate Governance ist für ALTANA die Grundlage
für nachhaltigen Erfolg. Daher orientiert sich die Gesellschaft
auch als nicht börsennotiertes Unternehmen an den
Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Mindestens einmal jährlich beschäftigen sich Aufsichtsrat
und Vorstand mit den Empfehlungen und Anregungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex und überprüfen,
welche davon ALTANA auch als nicht börsennotierte
Aktiengesellschaft befolgen kann und welche unter Berücksichtigung
der Aktionärsstruktur der Gesellschaft sinn-
vollerweise angewendet werden sollen.
ALTANA befolgt die überwiegende Mehrheit der anwendbaren
Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex in der aktuellen Fassung vom 5. Mai 2015.
Dies gilt insbesondere für die Zusammenarbeit zwischen Vorstand
und Aufsichtsrat, die Zusammenarbeit des Aufsichtsratsvorsitzenden
mit dem Gesamtgremium, den Umgang mit
Interessenkonflikten und die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder,
die Errichtung und Zusammensetzung von
Ausschüssen sowie in Bezug auf die Abschlussprüfung.
Leitung und Kontrolle
Der Vorstand der ALTANA AG besteht aus drei Mitgliedern,
die vom Aufsichtsrat für die Dauer von drei bzw. fünf Jahren
bestellt wurden. Zu den Auswahlkriterien gehören relevante
Erfahrung und Expertise in wirtschaftlicher Sicht, aber
auch in Bezug auf Ökologie und gesellschaftliche Verantwortung.
Ebenso fließen Überlegungen hinsichtlich der Vielfalt
(Diversity) mit ein. Die Vorstandsmitglieder leiten das
Unternehmen
eigenverantwortlich und sind allein dem Interesse
der Gesellschaft verpflichtet. Der Vorstand bildet
gemeinsam
mit den Geschäftsbereichsleitern sowie einigen
Leitern zentraler Funktionsbereiche die Unternehmensleitung.
Dieses Gremium
diskutiert und berät in regelmäßigen
Sitzungen die Geschäftsentwicklung, wesentliche
Geschäftsvorfälle,
aber auch Pläne für die zukünftige Entwicklung
der Gruppe einschließlich Themen der Nachhaltigkeit.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus zwölf
Mitgliedern. Die Hälfte von ihnen sind Arbeitnehmervertreter,
die entsprechend dem Mitbestimmungsgesetz durch deutsche
Konzernmitarbeiter gewählt werden. Die übrigen sechs
Mitglieder des Aufsichtsrats werden durch die Hauptversammlung
gewählt. Auch hier spielen Erfahrung und Expertise
ebenso wie die Unabhängigkeit wichtige Rollen. Die
Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder beträgt in der Regel
jeweils fünf Jahre. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat
regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unter-
nehmen relevanten Fragen in Bezug auf die Geschäftsentwicklung,
Risiken, Interessenskonflikte und die Planung und
stimmt mit dem Aufsichtsrat die Strategien von ALTANA
ab. Auch Fragen der Nachhaltigkeit werden regelmäßig im
Rahmen von Aufsichtsratssitzungen diskutiert. Der Aufsichtsrat
überwacht und berät den Vorstand in der Führung
der Geschäfte. Zu den weiteren Aufgaben des Aufsichtsrats
gehört die Billigung des Jahresabschlusses. Speziell definierte
Geschäfte der Gesellschaft, wie beispielsweise wesentliche
Akquisitionen
und Desinvestitionen, bedürfen entsprechend
einem Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte der Zustimmung
des Gremiums.
Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss, einen
Personalausschuss sowie den gemäß § 27 Absatz 3 Mitbestimmungsgesetz
vorgeschriebenen Vermittlungsausschuss
eingerichtet. Jeder der Ausschüsse besteht aus zwei Anteilseignervertretern
und zwei Arbeitnehmervertretern. Vorsitzender
des Personalausschusses und des Vermittlungsausschusses
ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr.
Klaus-Jürgen Schmieder. Den Vorsitz des Prüfungsausschusses
hat Herr Dr. Lothar Steinebach inne. Er verfügt über den
nach den Regelungen des Aktiengesetzes erforderlichen Sachverstand
auf dem Gebiet der Rechnungslegung und der
Abschlussprüfung.
Corporate Governance